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| Information über Entkeimung durch UV-Strahlung |
Die Sonne ist unser Vorbild!
Die desinfizierende Wirkung von UV-Strahlung ist seit den Anfangstagen der biologischen und physikalischen Erforschung von Lichtwellen bekannt. Ultraviolette Strahlung (z.B. von der Sonne) ist ein bewährtes Mittel zum Desinfizieren von Wasser, Luft oder festen Oberflächen, die mikrobiell kontaminiert sind. Die kurzwellige UVC-Strahlen sind sehr energiereich. Mit Hilfe von UV-Lampen, die mit Quecksilberdampf gefüllt sind, lassen sich desinfizierend wirkende UVC-Strahlen, insbesondere der Wellenlänge 253,7 nm, erzeugen. Derartige Wellenlängen bewirken eine sehr schnelle photochemische Zersetzung der Grundelemente einer DNS in dem Zellkern oder RNS von Virien, so dass es bei ausreichender Bestrahlungsdosis zu einer Abtötung und lnaktivierung von Keimen, Bakterien und Viren kommt. Dieses Desinfektionsverfahren ist überaus umweltfreundlich und kostengünstig, da zu seiner Durchführung neben einer UV-Lampe nur sehr geringe elektrische Energie benötigt wird. Die Wasser-Entkeimung durch ultraviolette Strahlen (UV) hat vor der Entkeimung mit Chlor oder anderen Halogenen eine Reihe von Vorteilen: Das Verfahren arbeitet ohne chemische Zusätze, die Zusammensetzung des Wassers wird nicht verändert. Deshalb entsteht auch keinerlei Beeinträchtigung des Geschmacks oder Geruchs, Wasser behält seine natürlichen Eigenschaften. Überdosierungen sind gegenüber chemischen Verfahren nicht möglich. UV-Entkeimung wirkt in sekundenschnell- dagegen die Chemikalien wirken 5-30 Minuten später erst.
Bei Auslegung einer UV-Entkeimung muss man berücksichtigen: Die UV-Strahlen werden von Verunreinigungen des zu reinigenden Wassers z.B. von Rostpartikeln, Farb- und Trübungsstoffen absorbiert und somit verbraucht. Das zu bestrahlende Wasser soll daher klar, sauber und frei von Eisen- und Manganverbindungen sowie auch von anderen Trübungsstoffen sein. Wenn es erfordlich ist, muss das Wasser vorher durch einer Vorfiltration gereinigt werden.
UV-Gerät möglichst kurz vor der ersten Entnahmestelle einbauen, bei Einzelwasserversorgung grundsätzlich nach dem Druckkessel. Der Einbau der Geräte erfolgt nach der Mantage-Anleitung. Der Achse muss ausreichend Platz zum Wechseln der Brenner vorhanden sein. Umgehungsleitungen und verplombte Absperrventile vorsehen. Der maximale Wasserdurchfluss, bei dem noch eine ausgelegte Entkeimungswirkung erzielt wird, muss durch einen zusätzlichen Durchflussbegrenzer gewährleistet werden. Vor und nach der Anlage einen Zapfhahn zur Entnahme von Wasserproben vorsehen. Installation und Inbetriebnahme können von jeder Fachfirma durchgeführt werden. Die UV-Geräte entsprechen den Vorschriften BOB (Betrieb ohne ständige Beaufsichtigung). Zu beachten ist die abgelaufene Betriebsstundenzeit, sie ist am Steuergerät(ab Model UV-12AT) jederzeit ablesbar. Nach Ablauf von 8000-9000 Betriebsstunden oder 1 Jahr ist der Einsatz des UV-Strahlers zu erneuern. Ein evtl. Vorfilter, insbesondere Aktivkohlefilter, ist regelmäßig zu reinigen, das Filtermaterial zu erneuern.
Anhang
Anwendungsgebiete von UV-Entkeimungsgeräten
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Brunnenwasser und kommunale Wasserversorgungsanlagen
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Ferienhäuser, Hotels
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privates Schwimmbad
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Laboratorien
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Brauereien, Getränkeindustrie
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Lebensmittel-, und Konserven Industrie
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pharmazeutische und kosmetische Industrie
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Industrie allgemein
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